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Transparenz

Uns ist eine transparente Arbeitsweise sehr wichtig. Deshalb haben wir uns der »Initiative Transparente Zivilgesellschaft« angeschlossen. Als Unterzeichner verpflichten wir uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und diese aktuell und transparent zu halten:

SV-Bildungswerk e.V.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr der Organisation
Bildungswerk für Schülervertretung und Schülerbeteiligung e.V.

(weitere Kurzformen laut Satzung: SV-Bildungswerk e.V. und SVB e.V.)
Sitz und Anschrift: siehe Impressum
Gründungsjahr: 2005

2. Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden:

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft

Wir sind wegen der Förderung der Erziehung nach dem Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/661/57356 vom 13.12.2022,für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit und als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an das SV-Bildungswerk können somit von der Steuer abgesetzt werden.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger*innen

Vertretungsberechtigter Vorstand nach § 30 BGB (siehe auch Impressum):
Nele Felden, Miriam Weber und Henry Schuckmann

Besonderer Vertreter nach § 30 BGB:
Milusch Fuchslocher (Geschäftsführer)

mehr Informationen in unserer Satzung und in der Governance (Arbeit- und Entscheidungsstruktur)

Wirkungskreis laut Vereinsregistereintragung:

  • Führung der laufenden Vereinsgeschäfte und Koordination der laufenden Aktivitäten
  • Aufsicht über die Führung der Vereinskonten, Unterstützung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse
  • Einstellung sowie Dienst- und Fachaufsicht gegenüber Mitarbeiter*innen

§ 9 Abs. 1 der Satzung regelt zum Vorstand:
Der Vorstand (gem. § 26 BGB) besteht aus drei bis sieben Vorstandsmitgliedern, die auf ein Jahr von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Alle Vorstandsmitglieder sind alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand wird durch ein Mitglied gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit Mehrheitsbeschluss, ein Konsens soll jedoch angestrebt werden. Ausnahmen können in der Geschäftsordnung festgelegt werden.

5. Berichte über die Tätigkeiten des SV-Bildungswerks

6. Personalstruktur

Ehrenamtliche:
Zum Stichtag 10.05.2023 hat der Verein 101 Mitglieder und 39 Fördermitglieder, wobei letzteren keine aktive Rolle in der Gestaltung der Vereinsarbeit zukommt. Der Vorstand besteht aus 3 gewählten (geschäftsführenden) Mitgliedern und einem kooptierten Mitglied. Vorstand und Mitglieder gestalten auf rein ehrenamtlicher Basis gemeinsam die zahlreichen Aktivitäten und Projekte des Vereins.

Hauptamtliche:
Zum Stichtag 10.05.2023 sind in der Geschäftsstelle des SV-Bildungswerks beschäftigt:

  • 16 hauptamtlich Beschäftigte
  • 2 FÖJler:innen im Programm »Freiwilliges Ökologisches Jahr« und 1 Bundesfreiwilligendienstleistende im Programm »Freiwilliges Jahr Beteiligung«

 7. + 8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Eine formale gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten besteht nicht.
Das SV-Bildungswerk ist angegliedertes Mitglied (affiliate member) in OBESSU (Organising Bureau of European School Student Unions), dem Dachverband und Zusammenschluss der europäischen Schüler*innenvertretungen auf gesamtstaatlicher Ebene.

Darüber hinaus ist das SV-Bildungswerk Mitglied in folgenden Organisationen und Bündnissen:

10. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

Im Jahr 2016:

Im Jahr 2017:

Im Jahr 2018:

 

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