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Transparenz

Code of Conduct

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Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Uns ist eine transparente Arbeitsweise sehr wichtig und wir haben uns deshalb der »Initiative Transparente Zivilgesellschaft« angeschlossen.

Als Unterzeichner verpflichten wir uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und diese aktuell und transparent zu halten:

Mehr Informationen zur ITZ

Es gibt in Deutschland keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Wer wie wir für das Gemeinwohl tätig wird, sollte dennoch die Gemeinschaft freiwillig über seine Tätigkeit informieren: zum Beispiel welche Ziele wir genau verfolgen, woher unsere Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger*innen bei uns sind. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) liefert für die grundlegende Transparenz in gemeinnützigen Organisationen einen Rahmen und fördert damit die Transparenz im Bereich gemeinnütziger Organisationen. Mehr dazu unter auf der Homepage der ITZ.

SV-Bildungswerk e.V.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr der Organisation
Bildungswerk für Schülervertretung und Schülerbeteiligung e.V.

(weitere Kurzformen laut Satzung: SV-Bildungswerk e.V. und SVB e.V.)
Sitz und Anschrift: siehe Impressum
Gründungsjahr: 2005

2. Vollständige Satzung sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden:

Die Satzung kann ebenfalls unter › Mitgliedschaft und im › Impressum herunter geladen werden.

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft

Wir sind wegen der Förderung der Erziehung nach dem Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/661/57356 vom 30.12.2019, für den letzten Veranlagungszeitraum 2016 bis 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit und als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an das SV-Bildungswerk können somit von der Steuer abgesetzt werden.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger*innen

Vertretungsberechtigter Vorstand nach § 30 BGB (siehe auch Impressum):
Annalea Stöger, Moritz Heck, Finn Siebold, Miriam Weber, Sven Hohmann

Besonderer Vertreter nach § 30 BGB:
Lukas Wolf (Geschäftsführer)

Wirkungskreis laut Vereinsregistereintragung:

  • Führung der laufenden Vereinsgeschäfte und Koordination der laufenden Aktivitäten
  • Aufsicht über die Führung der Vereinskonten, Unterstützung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse
  • Einstellung sowie Dienst- und Fachaufsicht gegenüber Mitarbeiter*innen

§ 9 Abs. 1 der Satzung regelt zum Vorstand:
Der Vorstand (gem. § 26 BGB) besteht aus drei bis sieben Vorstandsmitgliedern, die auf ein Jahr von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Alle Vorstandsmitglieder sind alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand wird durch ein Mitglied gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit Mehrheitsbeschluss, ein Konsens soll jedoch angestrebt werden. Ausnahmen können in der Geschäftsordnung festgelegt werden.

5. Berichte über die Tätigkeiten des SV-Bildungswerks

6. Personalstruktur

Ehrenamtliche:
Zum Stichtag 15.12.2019 hat der Verein 108 Mitglieder und 17 Fördermitglieder, wobei letzteren keine aktive Rolle in der Gestaltung der Vereinsarbeit zukommt. Der Vorstand besteht aus 7 gewählten (geschäftsführenden) und zwei kooptierten Vorstandsmitgliedern. Vorstand und Mitglieder gestalten auf rein ehrenamtlicher Basis gemeinsam die zahlreichen Aktivitäten und Projekte des Vereins.
Die ebenfalls ehrenamtlich tätige Projektleitung des SV-Berater*innen-Netzwerks, unseres am längsten bestehenden Projekts, unterstützt die Arbeit in der Geschäftsstelle für ca. 8 – 10 Stunden in der Woche.

Hauptamtliche:
Zum Stichtag 15.12.2019 sind in der Geschäftsstelle des SV-Bildungswerks beschäftigt:

  • fünf hauptamtlich Beschäftigte (alle in Teilzeit)
  • zwei studentische Hilfskräfte
  • eine Bundesfreiwilligendienstleistende im Programm »Freiwilliges Jahr Beteiligung«

 7. + 8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Eine formale gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten besteht nicht.
Das SV-Bildungswerk ist angegliedertes Mitglied (affiliate member) in OBESSU (Organising Bureau of European School Student Unions), dem Dachverband und Zusammenschluss der europäischen Schüler*innenvertretungen auf gesamtstaatlicher Ebene.

Darüber hinaus ist das SV-Bildungswerk Mitglied in folgenden Organisationen und Bündnissen:

10. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

Im Jahr 2016:

Im Jahr 2017:

Im Jahr 2018:

 

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